KFZ ALTUN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen KFZ Altun, Berkan Altun, Sandgasse 12, 2620 Neunkirchen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über KFZ-Reparatur-, Wartungs- und Prüfleistungen geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • §57a-Begutachtung (Pickerl-Überprüfung) gemäß Kraftfahrgesetz 1967 (KFG)
  • Reparatur und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Marken
  • Ölwechsel und Servicearbeiten
  • Fehlerdiagnose mittels elektronischer Diagnosegeräte
  • Klimaservice (Befüllung, Desinfektion, Wartung)
  • Reifenservice (Wechsel, Auswuchten, Einlagerung)
  • Sonstige KFZ-bezogene Dienstleistungen nach Vereinbarung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Kostenvoranschlag.

§ 3 Auftragserteilung und Kostenvoranschlag

Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp erfolgen.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Gemäß § 1170a ABGB darf ein Kostenvoranschlag ohne ausdrückliche Vereinbarung um höchstens 15 % überschritten werden. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen sowie beschaffte Materialien in Rechnung zu stellen.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung und Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Barzahlung, Bankomat, Überweisung.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 4 % p.a. bei Verbrauchern gemäß § 1000 ABGB, 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern gemäß § 456 UGB) berechnet.

§ 5 Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht gemäß § 1101 ABGB und den gewerberechtlichen Bestimmungen ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug und den darin befindlichen Gegenständen für alle fälligen Forderungen aus dem Werkvertrag zu. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen herausgegeben.

§ 6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 922 ff ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt:

  • Für Verbraucher: 2 Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB)
  • Für Unternehmer: 1 Jahr ab Übergabe (sofern nicht anders vereinbart)

Die Gewährleistung erstreckt sich auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen, sofern der Verschleiß dem üblichen Gebrauch entspricht.

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme des Fahrzeugs, dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gegenüber Verbrauchern gemäß den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Für vom Auftraggeber im Fahrzeug belassene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung zur Verwahrung getroffen.

§ 8 §57a-Begutachtung (Pickerl)

Die §57a-Begutachtung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) und der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV). Der Auftragnehmer ist als ermächtigte §57a-Prüfstelle zur Durchführung berechtigt.

Das Ergebnis der Begutachtung (positiv oder negativ) richtet sich ausschließlich nach dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Überprüfung und den gesetzlichen Vorgaben. Ein Anspruch auf ein positives Gutachten besteht nicht.

Werden bei der Begutachtung schwere Mängel festgestellt, wird der Auftraggeber darüber informiert. Die Behebung der Mängel bedarf eines gesonderten Auftrags.

§ 9 Abholung und Lagerung

Das Fahrzeug ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Benachrichtigung des Auftraggebers unverzüglich abzuholen. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellungsanzeige geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz (DSG).

§ 11 Streitbeilegung

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) weisen wir auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Wir empfehlen, bei Unstimmigkeiten zunächst direkt Kontakt mit uns aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG).

Für Streitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt der Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers). Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 14 Konsumentenschutz

Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG. Die vorliegenden AGB schränken die Rechte von Verbrauchern gemäß KSchG in keiner Weise ein. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den zwingenden Bestimmungen des KSchG gehen die Bestimmungen des KSchG vor.

Stand: März 2026

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